Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zur Novelle der Straßenverkehrsordnung

Sehr geehrter Herr Präsident / Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

die Straßenverkehrsordnung wird novelliert und es kommt ein Sturm der Entrüstung – ein lieb gewordenes Ritual des deutschen Politikbetriebs.

Bei der Reform des Punktesystems und der Neugestaltung des Verkehrszentralregisters 2013 war es die Absenkung der Fahrverbots-Punktegrenze, die zu Aufregung führte.

2015 war es das Handyverbot am Steuer –
100 Euro Bußgeld und Punkte in Flensburg?

Wahnsinn!
Unverhältnismäßig!
Bringt nichts!
Nicht zu kontrollieren!

Soweit – so normal die Aufregung.

Jetzt also die aktuelle Novelle der StVO.

Diesmal sieht sich die AfD – wie überall – in ihrem Weltbild bestätigt:

Der Kampf gegen das Auto hat begonnen.
Oder, um aus ihrem Antrag zu zitieren:
„Diese Verordnung ist von einer unverhältnismäßigen und ideologischen Grundhaltung geprägt, die vor allem den Kampf gegen das Automobil umsetzt.“

Wow.

Die Regierung will also im Schatten von Corona den Autoverkehr abschaffen.

Ansonsten die üblichen Vorwürfe:
Abzocke, Bereicherung, das Füllen klammer Kassen.

Aber mal nüchtern zu den Fakten:

Die StVO Novelle wurde zwischen Bundesregierung und Bundesrat bereits seit dem Spätherbst 2019 beraten und auch dieses Hohe Haus wurde am 25.September 2019 im Rahmen einer öffentlichen Unterrichtung des Verkehrsausschusses in den Prozess einbezogen.

Damals konnte man keinen lauten Aufschrei der AfD vernehmen.
Ihnen geht es ja auch um etwas ganz anderes:

Um das immer – weiter – drehen an der Empörungsschraube.

Um Einheizen und skandalisieren.

Eigentlich egal, um welches Thema es gerade geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP,

sie sind an vier Landesregierungen beteiligt und stellen in 2 Bundesländern die Verkehrsminister.
Dennoch gab es meines Wissens nach von Ihrer Seite keine Einwände gegen die StVO Novelle im Bundesrat, im Gegenteil.

Die von Ihnen jetzt so beklagte Novelle des Bußgeldkataloges ist mit Ihnen und auch durch sie im zuständigen Bundesrat – 16:0 – beschlossen worden.
Sie hatten nahezu ein ganzes Jahr Zeit, um sich mit dem Thema zu befassen und die Novelle im Vorfeld zu beeinflussen.

Da fragt man sich wirklich, ob bei Ihnen in Fragen der Verkehrspolitik die linke Bundes – Hand nicht weiß, was die Rechte- Länder-Hand tut.

Die inhaltlichen Änderungen der StVO-Novelle haben meine Vorredner bereits mehrfach dargestellt.

Daher an dieser Stelle nur Grundsätzliches zur Bewertung:

Keine der jetzt getroffenen Regelungen treffen und belasten Verkehrsteilnehmer, die sich an die Verkehrsvorschriften, an Regeln also, halten.
Sie schützen und helfen hingegen Fußgänger, Radfahrende, also den gemeinhin schwächeren Verkehrsteilnehmern.

Deutlich höhere, teilweise verdoppelte, Bußgelder und Punkte im Zentralregister sind bei den Geschwindigkeitsverstößen auch bis zu 20 km/h abzgl Toleranz absolut angemessen und zielgenau!

Und deswegen halte ich die jetzt angekündigte Rücknahme der angedrohten Fahrverbote ab 21 oder 26 km/h bei Geschwindigkeitsüberschreitung, tut mir leid Herr Minister, auch für falsch, vorauseilend und auch ängstlich…

Die AfD benennt die Sanktionen als Kriminalisierung, als unverhältnismäßig für kleinste Unachtsamkeiten.

Und nein, liebe Kollegen der FDP, lieber Kollege Luksic:
Diese Regelungen sind auch nicht praxisfern und überzogen.

Wir sagen dazu:
Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, die es zu ahnden und zu sanktionieren gilt. Wirksam.

Ein Punkt, bei dem ich wirklich den Kopf schütteln musste:

Für die AfD ist die Erhöhung des Bußgeldes für das Parken auf Behindertenparkplätzen von 30 auf 55 Euro nicht hinnehmbar.

Kein Handlungsdruck – so behaupten sie.

Bei einem der unsinnigsten und egoistischsten Verstöße gegen die StVO überhaupt.
Bei dem es nur um den eigenen Vorteil geht und das zu Lasten einer der schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft.

Ich zitiere zum Schluss Jürgen Kopp,
den Vorsitzenden des „Landesverbands Bayerischer Fahrlehrer e.V.“
„Diese Verschärfungen sind in vielen Bereichen gerecht und notwendig. Gerade, weil unsere Bußgelder im europäischen Vergleich noch immer sehr niedrig sind.“
„Ich denke, so Herr Kopp weiter:
…das könnte eine lehrreiche Erfahrung sein, gerade für Raser und notorische Schnellfahrer.“

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.