Meine Bezüge als Bundestagsabgeordneter

Abgeordnetenentschädigung

Seit Juli 2021: 10.012,89 Euro/Monat (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt).

Orientierungsgröße für die Höhe der Entschädigung sind die Bezüge einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Es findet keine automatische Erhöhung der Entschädigung statt. Die jährliche Anpassung der Entschädigung basiert auf der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Entwicklung des Nominallohnindexes der Bundesrepublik.

Davon bezahle ich:
• Steuern: ca. 3.300,00 Euro pro Monat
• Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: 883,00 Euro pro Monat/ BahnBKK
• Beiträge und Spenden (SPD- Beitrag und Sonderabgaben, Gewerkschaft EVG, AWO, Mitgliedschaft in Sport- und Fördervereinen, Mitgliedschaft in Parlamentariergruppen etc.): ca. 1.800,00 Euro pro Monat

Kostenpauschale

2021: 4.560,59 Euro/Monat/steuerfrei:

Die Kostenpauschale wird für mandatsbezogene Ausgaben gewährt, etwa für die Miete der Bürgerbüros in Chemnitz, Aue und Plauen, die Übernachtungskosten in Berlin, Informationen der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Website, etc.), weitere Reisekosten, Publikationen, Porto, Repräsentationsaufgaben, u.v.m.

Im Gegensatz zum Europaparlament erhalten Bundestagsabgeordnete kein Sitzungsgeld. Im Gegenteil: Verpasse ich eine Abstimmung oder Sitzungstage (auch bei Krankheit), werden mir zwischen 20,00 Euro und 200,00 Euro pro Tag oder verpasster Abstimmung abgezogen. Wenn ich also (entschuldigt) wegen einer Chemnitzer Stadtratssitzung an einem Berliner Sitzungstag fehle, werden 100,00 Euro von der Aufwandsentschädigung einbehalten.

Amtsausstattung als Bundestagsabgeordneter

Büro und technische Ausstattung:

  • Büroräume in Berlin
  • 5 PCs und 1 Laptop für mein Büro in Berlin und mein Bürgerbüro in Chemnitz
  • Möbel und weitere Ausstattung für das Berliner Büro werden vom Bundestag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt. Alle weiteren Kosten der beiden Büros (z.B. Porto, Büroausstattung) müssen aus einer steuerfreien Bürokostenpauschale bestritten werden. Die Bürokostenpauschale beträgt: 12.000 Euro im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc. – Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben muss ich selbst tragen.

Mitarbeiter/innen:

Einem Bundestagsabgeordneten stehen derzeit im Rahmen einer Personalkostenpauschale 22.795,00 Euro (Arbeitnehmerbrutto, Stand 01.07.2021) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiter bezahlt werden. Ich beschäftige:

In Berlin:
zwei wissenschaftliche Mitarbeiter (Vollzeit) und zwei Sachbearbeiter/-innen (Teilzeit)

In Chemnitz:
eine wissenschaftliche Mitarbeiterin (Vollzeit) und einen Sachbearbeiter (Teilzeit)

In Aue bzw. Plauen/Vogtland:
eine Sachbearbeiterin (Teilzeit)

Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Für Dienstreisen stellt der Deutsche Bundestag mir folgende Leistungen bereit:

  • Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit
  • Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
  • Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin

Weitere mandatsbezogene Fahrtkosten (z.B. ÖPNV, Taxi, Auto) innerhalb des Wahlkreises und zu anderen Veranstaltungen müssen von der steuerfreien Kostenpauschale beglichen werden.

Kranken- und Pflegeversicherung

Abgeordnete haben die Wahl zwischen zwei Modellen: Etwa 40 Prozent der Abgeordneten sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung – ich selbstverständlich auch (Bahn-BKK). Bei ihnen trägt der Bundestag – wie ein Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern – die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Von Leistungseinschnitten bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Gruppe von Abgeordneten stets unmittelbar selbst betroffen. Die übrigen Abgeordneten haben eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, deren Beiträge sie selbst zahlen, die aber nur einen Teil des Risikos abdecken. Den Rest übernimmt die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben. Weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden, sind auch diese Abgeordneten über Änderungen des Beihilferechts stets mitbetroffen.

Altersversorgung

Nach mehreren Änderungen im Bereich der Altersversorgung ist derzeit folgende Situation gegeben:

Ein Mitglied des Deutschen Bundestages erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn es das 67. Lebensjahr vollendet und dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat. Damit gilt auch für Abgeordnete künftig der Grundsatz „Rente mit 67“.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhält der Abgeordnete eine Anwartschaft von 2,5 % der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz der Altersentschädigung beträgt 67,5 % der monatlichen Diät. Um dies zu erreichen, muss ein Abgeordneter mindestens 27 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein. Scheidet er z. B. nach acht Jahre aus, so erhält er einen Anspruch in Höhe von 20 % der monatlichen Diät für die Zeit nach dem vollendeten 67. Lebensjahr. Die Altersentschädigung ist – anders als noch die Rente – voll zu versteuern, und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf sie angerechnet. Ferner haben Abgeordnete keinen Anspruch auf die staatlich geförderte „Riester-Rente“.

Übergangsregelung

Für den Übergang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit ein Übergangsgeld in Höhe der geltenden Diät. Ein Abgeordneter, der acht Jahre dem Parlament angehörte, erhält also für acht Monate das Übergangsgeld, wobei das Übergangsgeld höchstens 18 Monate gezahlt wird und andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet werden.

Aufwandsentschädigung als Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates bei der Bundesnetzagentur

Als Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates bei der Bundesnetzagentur erhalte ich 205,00 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung. Es finden regulär 3 Sitzungen pro Jahr statt.

Aufwandsentschädigung als Mitglied des Aufsichtsrates der DB Station & Service AG

Als Mitglied des Aufsichtsrates der DB Station & Service AG erhalte ich 100,00 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung. Es finden regulär 2-3 Sitzungen pro Jahr statt. Darüber hinaus erhalte ich eine Entschädigung von 3.500 Euro pro Jahr.

Aufwandsentschädigungen als Mitglied des Stadtrates der Stadt Chemnitz

Ich bin auch weiterhin Mitglied des Stadtrates der Stadt Chemnitz und Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion, weil ich die direkte Verbindung von Kommunal- und Bundespolitik als außerordentlich wichtig ansehe. Ich erhalte dafür eine monatliche Aufwandsentschädigung von 450,00 Euro und ein Sitzungsgeld pro Teilnahme an einer Sitzung. Das Sitzungsgeld variiert je nach Dauer der Teilnahme und nach Art der Sitzung von bspw. 20,00 Euro für eine Ausschusssitzung unter einer Stunde bis hin zu 70,00 Euro für eine Stadtratssitzung über 6 Stunden

Mitgliedschaft in Aufsichts- und Verwaltungsräten:

Ich übe neben meinem Mandat keine entgeltlichen Tätigkeiten aus. Als Chemnitzer Stadtrat wurde ich in folgende Gremien entsandt bzw. gewählt und bin dort neben meinem Mandat tätig:

Agentur für Arbeit Chemnitz: Mitglied des Verwaltungsrates
Chemnitzer Verkehrs-AG: Mitglied des Aufsichtsrates

Versorgungs- und Verkehrsholding Chemnitz GmbH: Mitglied des Aufsichtsrates

Sparkasse Chemnitz: Mitglied des Verwaltungsrates, Mitglied des Kreditausschusses

Diese Tätigkeiten werden mit einer Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld pro Teilnahme an einer Sitzung entschädigt. Dabei werden keine, nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (VR) anzeigepflichtigen, Einkünfte von 1000,00 Euro/Monat erreicht.