Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – Detlef Müller (SPD) hoch erfreut: Südverbund Chemnitz kommt!

Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – Detlef Müller (SPD) hoch erfreut: Südverbund Chemnitz kommt!

Der Chemnitzer SPD-Bundestagsabgeordnete Detlef Müller freut sich, dass insbesondere der Weiterbau des Südverbundes von der Augustusburger Straße bis zur Anschlussstelle A4 Chemnitz-Ost im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft ist.

Detlef Müller: „Ich freue mich sehr, dass wir den Südverbund nun endlich „unterbringen“ konnten. Wir haben lange und hart dafür gekämpft. Das ist ein großer Erfolg für Chemnitz und ein wichtiges Zeichen für die Infrastrukturentwicklung in der Region.

Weiter freue ich mich, dass die Sachsen-Franken-Magistrale (Hof-Nürnberg/Regensburg) nun endlich vollständig elektrifiziert wird. Leider nicht geschafft hat es der dringend notwendige Ausbau der Strecke Leipzig-Chemnitz. Das ist nicht hinnehmbar, hier müssen wir unbedingt weiterkämpfen.

Ich rufe die Chemnitzerinnen und Chemnitzer auch dazu auf, sich an den nun anschließenden Bürgerbeteiligungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan aktiv zu beteiligen.“

Der Bundesverkehrswegeplan ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, dem 21.03.2016, beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).

Weitere Information zum Bundesverkehrswegeplan 2030 finden Sie hier.