Abschaffung der Doppelverbeitragung: keine einseitige Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seinen Vorschlag für die Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung vorgelegt. Die Bezieher von Betriebsrenten sollen danach, wie bei der gesetzlichen Rente auch, nur noch den Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherungsbeiträge abführen. Die entstehenden Kosten belaufen sich auf rund drei Milliarden Euro. Nach den Plänen Spahns sollen dabei 2,5 Milliarden mit Steuermitteln ausgeglichen werden, der geringere Anteil in Höhe von 500 Millionen Euro soll aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherungen kommen.

Detlef Müller, Sprecher der Landesgruppe Sachsen der SPD-Bundestagfraktion, stellt dazu klar: „Die SPD und wir als Landesgruppe haben uns frühzeitig und deutlich für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung ausgesprochen. Viele Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen betrifft das Thema persönlich. Daher freuen wir uns, dass die CDU und der Gesundheitsminister langsam zur Vernunft kommen. Durch die Halbierung der abzuführenden Krankenkassenbeiträge würde eine Rechtslage geändert, die von vielen Menschen zu Recht als ungerecht empfunden wird.“

Detlef Müller wendet jedoch ein: „Die Finanzierungsvorschläge des Bundesgesundheitsministers überzeugen uns aber dennoch nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen mit einem finanziellen Polster von rund 30 Milliarden Euro äußerst gut da. Es ist genau dieses Polster aus den Beiträgen der Versicherten, das dann auch zur Entlastung der Versicherten herangezogen sollte, nicht Steuergeld.“