Abellio-Insolvenz zeigt Handlungsbedarf bei der Vergabe von Verkehrsverträgen.

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio hat in Deutschland
eine Insolvenz im Schutzschirmverfahren begonnen. Damit wird
klar, dass es im Wettbewerb um Nahverkehrsverträge auf der
Schiene ein Umdenken braucht.

Das Tochterunternehmen der niederländischen Staatsbahn –
Nederlandse Spoorwegen NS – hat in den vergangenen Jahren
zahlreiche Ausschreibungen zu langlaufenden
Nahverkehrsverträgen in Sachsen-Anhalt, Thüringen, BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen gewonnen. Dass es bei
diesen Vergaben Konkurrenz gibt, ist zu begrüßen und hat zu
gesteigerter Qualität in der Branche geführt.

In diesem speziellen Fall wurde der Wettbewerb jedoch mit
Dumpingpreisen gewonnen. Tarifentwicklungen und
Kostensteigerungen wurden ausgeblendet, um die günstigsten
Angebote unterbreiten zu können. Nun folgt das böse Erwachen.
Diese Entwicklungen sind unschön, waren aber in Teilen
vorherzusehen. Genauso unschön ist die Reaktion von Abellio.
Sie besteht darin, die Aufgabenträger durch die Insolvenz und
der Androhung von ausfallenden von Zugverkehren unter Druck
zu setzen. Es sollen zusätzliche finanzielle Mittel zur Erbringung
des Angebots bereitgestellt werden.

Allein den Steuerzahler in der Pflicht zu nehmen, greift jedoch
zu kurz. Immerhin ist Abellio eine Tochter der niederländischen
Staatsbahn und damit Teil eines solventen Konzerns.
Der Vorgang zeigt damit vor allem Eines: Der Wettbewerb auf der
Schiene zeigt positive Effekte. Er zeigt sie aber nur dann, wenn es
gesunder und fairer Wettbewerb ist.

Dass bedeutet gerade nicht, das immer das billigste Angebot den
Zuschlag bekommt. Vielmehr geht es um die Wirtschaftlichkeit
der Angebote. Der Preis ist dabei ein Kriterium, darf aber nicht
allein entscheidend sein. Zuschläge für Qualität, Erfahrung und
finanzielle Substanz sind mindestens von gleicher Bedeutung.
Zudem muss auch beachtet werden, dass Unternehmen
hinreichende Sicherheitsleistungen hinterlegen, die das
Weiterlaufen von Verkehrsangeboten in Sonderfällen absichern.

Denn klar ist auch, dass es sich bei der Mobilität im ÖPNV und
SPNV um ein Angebot der Grund- und Daseinsversorge für die
Bürgerinnen und Bürger handelt. Wenn Wettbewerb hier nicht
zu besseren Ergebnissen führt, muss hinterfragt werden, ob der
wirtschaftliche Wettbewerb hier das Mittel der Wahl darstellt.