Umsetzung der Maskenpflicht in Zügen

Die Ministerpräsidentenkonferenz der vergangenen Woche hat eine fast bundeseinheitliche Bußgeldregelung für Maskenverweigerer gebracht. Bis auf Sachsen-Anhalt gilt nun im öffentlichen Personenverkehr deutschlandweit: Fahren ohne Maske kostet 50 Euro. Noch ist offen, ob die Umsetzung über das Ordnungswidrigkeitsrecht oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkehrsunternehmen erfolgen soll. Viel wichtiger ist aber die Frage, wer denn Verstöße tatsächlich ahnden soll.

Schnell fällt der Blick auf die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter. Sie sind ja ohnehin im Zug, kontrollieren die Fahrkarten und sind die erste Anlaufstation für die Fahrgäste, wenn es um Sauberkeit und Ordnung in den Zügen geht. Allein das sind sehr zeitintensive Aufgaben im täglichen Geschäft. Zudem sind schon jetzt vermehrte Übergriffe auf Zugpersonal zu verzeichnen, auch ohne die anstehenden Konfliktsituationen in Verbindung mit den Hygieneregeln. Diesen Mitarbeitern jetzt noch die Ahndung von Maskenverstößen aufzubürden, kann keine Lösung sein.

Die Umsetzung der Maskenpflicht – insbesondere wenn sie im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsrechts umgesetzt wird – ist vielmehr eine hoheitliche Aufgabe. Wäre also die Bundespolizei die richtige Lösung, da sie ohnehin für den Bahnverkehr zuständig ist? Auch das kann nicht in jedem Fall gelten, denn nicht in jedem Zug kann ein Bundespolizist dabei sein und gerade im Regionalverkehr dauert es oft lang, bis die Bundespolizei vor Ort ist.

Um eine Lösung zu finden braucht es daher einen Ansatz jenseits der üblichen Kompetenzzuschreibung in Deutschland. Die Erstansprache von Maskenverweigerern kann natürlich über das Zugpersonal erfolgen und wird in vielen Fällen sicherlich auch zum Erfolg führen. Das Verhängen von Bußgeldern muss aber durch Ordnungsbehörden erfolgen. Das kann die Bundespolizei sein, es muss aber geprüft werden, ob auch die jeweilige Landespolizei hier zum Einsatz kommen kann – auch ohne grundsätzliche Zuständigkeit aber in Absprache mit der Bundespolizei als Amtshilfe. Das würde in vielen Fällen Zeit sparen und schnellere Umsetzung bedeuten.