Unsere Handschrift im Koalitionsvertrag: Grundrente und Schonvermögen

Unsere Handschrift im Koalitionsvertrag: Grundrente und Schonvermögen

Es gibt aus meiner Sicht viele gute Gründe, für den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD zu stimmen. Zwei der wichtigsten davon aber (und die für die meisten Christdemokraten schwer zu schlucken sein werden) sind für mich die Vereinbarungen zur Grundrente und zum Schonvermögen:

Die Grundrente ist tatsächlich im Wesentlichen die schon bisher von der SPD geforderte „Solidarrente“: Durch sie wird bestehenden und zukünftigen Grundsicherungsbeziehern, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen können, ein regelmäßiges Alterseinkommen i.H.v. zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert.

Der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente sollen aber nicht dazu führen, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss. Deswegen sollen die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende so geändert werden, dass Bezieher sozialer staatlicher Leistungen in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben können.

Damit aber sühnen wir eine der „Ursünden“ der Agenda 2010, die viel Bitterkeit erzeugt hat, indem nämlich ausgerechnet die eigenen vier Wände denen entzogen werden, die schon genug unter einem Abrutschen in die Grundsicherung zu leiden haben.