Irrsinn in Höhe von 21 Zentimetern

Irrsinn in Höhe von 21 Zentimetern In diesem Beitrag geht es um 21 Zentimeter Höhenunterschied: nämlich die Differenz zwischen Bahnsteighöhen von 55 und 76 cm. Im Bahnsteighöhenkonzept 2011 hatten sich Länder und DB auf eine Bahnsteighöhe von 55 Zentimeter geeinigt. Das aktualisierte Bahnsteighöhenkonzept von 2017 sieht nun aber für die meisten Bahnhöfe in den neuen … Weiterlesen