„Pkw-Maut“: Keine Zustimmung

 

Ich habe mich dazu entschieden, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, sondern mich der Stimme zu enthalten.

Zur geplanten Einführung einer Infrastrukturabgabe (der „Pkw- Maut“) erklärt der Chemnitzer Bundestagsabgeordnete Detlef Müller (SPD):

Die Einführung der sogenannten Infrastrukturabgabe (der „Pkw- Maut“) ist eines der umstrittensten Vorhaben der Großen Koalition. Die SPD hat dem Vorhaben, das die CSU in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt hat, unter drei Bedingungen zugestimmt: Es darf kein deutscher Autofahrer zusätzlich belastet werden, die gesetzliche Regelung muss mit europäischem Recht vereinbar sein und es muss ein substantieller Beitrag für die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erwirtschaftet werden.

Das Gesetzgebungsvorhaben besteht aus zwei Teilen: Die Maut selbst soll durch ein Infrastrukturabgabegesetz eingeführt werden, das im Wesentlichen für Inländer wie für Ausländer gleichermaßen gilt. Den Steuerschuldnern für inländische und ausländische Fahrzeuge aber, die in den Anwendungsbereich der Infrastrukturabgabe fallen, soll durch ein weiteres Gesetz zur Vermeidung einer Doppelbelastung bei der Kraftfahrzeugsteuer ein Steuerentlastungsbetrag in gleicher Höhe gewährt werden.

Ich habe mich dazu entschieden, dem Gesetzentwurf keine Zustimmung zu geben, sondern mich der Stimme zu enthalten.

Man kann aus vielen Gründen gegen die Pkw-Maut sein. Es bestehen schon erhebliche und berechtigte Zweifel, ob die geplante Infrastrukturabgabe überhaupt Überschüsse generieren und damit ihren gesetzgeberischen Zweck, nämlich den Erhalt der Infrastruktur, erfüllen wird.

Der für mich wichtigste Grund ist aber: Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf europarechtswidrig ist. Im europäischen Recht, das auch in Deutschland gilt, besteht der Grundsatz der Unionstreue. Danach unterstützen die Mitgliedstaaten die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgabe und unterlassen alle Maßnahmen, die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten.

Durch die Konstruktion des Gesetzgebungsvorhabens mit Einführung der Infrastrukturabgabe bei gleichzeitigem Ausgleich über die Kfz-Steuer ist „sehenden Auges“ ein europarechtswidriger Diskriminierungstatbestand gegenüber EU-Ausländern angelegt, der meiner Überzeugung nach bei gerichtlicher Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) keinen Bestand haben wird. Dann aber würde durch den EuGH nur das Entlastungsgesetz „kassiert“, die Maut selbst bliebe aber zu Lasten der deutschen Autofahrer bestehen. Ich aber gebe das Mandat, das mir durch die Wählerinnen und Wähler erteilt wurde, nicht dafür her, sehenden Auges einem klar rechtswidrigen Gesetzesvorhaben meine Zustimmung zu geben. Aus diesem Grund enthalte ich mich der Stimme und gebe damit keine Zustimmung!