Müller/Hron: Der Mindestlohn wirkt positiv

Gemeinsame Pressemitteilung von Detlef Müller (SPD-MdB) und Ralf Hron (DGB). Die Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze verbessert Einkommenssituation in Südwestsachsen

Der Regionsgeschäftsführer des DGB in Südwestsachsen und der SPD-Bundestagsabgeordnete Detlef Müller (Chemnitz) werten die Einführungsphase des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 € für die Region als arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Bei einem gemeinsamen Treffen analysierten sie Rückmeldungen in Südwestsachsen hinsichtlich des nun geltenden Mindestlohns. Mit Blick auf weitere Koalitions-Spitzengespräch der CDU/CSU und SPD zum Mindestlohn fordern beide, die positiven Effekte für die Einkommenssituation der Beschäftigten weiter herauszustellen.

Ralf Hron: „Gerade in unserer Region arbeiteten bisher viele Menschen für ein Einkommen, das unter der Mindestlohngrenze lag. Wir schätzen, dass mehr als 100.000 Menschen direkt betroffen sind. Die Aufzeichnungspflichten für die Arbeitszeit sind vom Gesetzgeber aus gutem Grund vorgeschrieben worden, denn ohne diese Nachweisführung ist eine wirksame Kontrolle nicht möglich.“

Detlef Müller (SPD-MdB): „Sowohl die Rückmeldung der Arbeitsverwaltungen wie auch die Kennzahlen der Beschäftigungssituation zeigen insgesamt, dass die Einführung des Mindestlohns eben gerade keine negativen Beschäftigungsauswirkungen hat im Gegenteil. Viele Beschäftigte verdienen seit der Einführung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 € endlich so viel, dass sie nicht aufstockende Leistungen durch die Jobcenter beziehen müssen. Und das ist gut so, denn wir brauchen mehr gute Arbeit, nicht weniger – das ist soziale Marktwirtschaft. Über die unmittelbar Betroffenen hat dies auch positive Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen, da sie bei den Kosten der Unterkunft weniger Sozialleistungen ausgeben müssen.“

Vor weiteren Gesprächen der Koalitionsspitzen erklären die Gesprächspartner in Chemnitz, dass der Kurs von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Niedriglohnsektor fortgesetzt werden muss. Dies bedeutet u.a. keine Aufweichung des Mindestlohns und künftig eine effektivere Regulierung von Leiharbeit und Werksverträgen. Von der Zollverwaltung/Kontrolle Schwarzarbeit werden in den kommenden Monaten effektive Prüfungen in den Unternehmen erwartet.