Lehren aus der Krise – Teil II: Krankenhäuser

Unser Gesundheitswesen ist sehr gut, im weltweiten Vergleich mit an der Spitze. Das hat auch was mit einer dualen Finanzierung der Krankenhäuser zu tun.

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland dual: Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert. Die Investitionskosten werden hingegen durch die Bundesländer bezahlt.

Wenn Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausplanung der Bundesländer in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden, dann sind die Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten in diesen Krankenhäusern verpflichtet. Die Vergütung wird jedes Jahr im Rahmen des DRG-Systems ausgehandelt.

Kern des DRG-Systems (Diagnosis Related Groups) ist der Fallpauschalenkatalog. Er enthält rund 1.200 abrechenbare Fallpauschalen, die das komplexe Behandlungsgeschehen in den Kliniken abbilden.

Auf den ersten Blick erscheint die Idee einer Krankenhausfinanzierung über Fallpauschalen nachvollziehbar und fair. Der Leistungsumfang eines Krankenhauses wird dabei mit moderner IT-Technologie wirklichkeitsgetreu abgebildet. Geld gibt es nur für behandelte Krankheitsfälle und zwar: gleiches Geld für gleiche Leistungen. Am Ende entspricht das Budget eines Krankenhauses der Anzahl seiner Patienten und Patientinnen und dem Aufwand ihrer Behandlung. Damit sollten faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenhäusern geschaffen werden, so dass sich im Konkurrenzkampf die leistungsfähigsten Krankenhäuser am Ende auf dem Markt durchsetzen können. Der Theorie nach soll sich so eine gleichmäßige und hohe Versorgungsqualität zu günstigen Preisen herausbilden, die dem Wohl der Patienten und Patientinnen dient.

Was die DRGs nicht abbilden sind allerdings die Kosten der Vorhaltung. Für die aufnahmebereite Vorhaltung bedarfsnotwendiger Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Kreißsaal oder Intensivstation gibt es kein Geld, sondern nur für tatsächlich behandelte „Fälle“. Das unternehmerische Risiko wechselnder Auslastung liegt allein beim Krankenhaus. Und somit ist eben eine Knie-OP lukrativer, als das Bereitstellen eines Intensivplatzes mit Beatmungsmöglichkeit.
Hier werden wir an das DRG-System rangehen und die Fallpauschalen auch um das Vorhalten von Ressourcen erweitern. Hier gilt natürlich wieder: Das wird Geld kosten.
Und nun kommt hier ein Grund-Widerspruch zur Sprache: Von vielen wird ja „der schlanke Staat“ gewünscht, also recht wenig Reglementierung und Steuerung, wenig Einmischung des Staates, geringe Personal(kosten) der Verwaltung(en). Dazu bitte auch ein recht erträgliches Steuermaß, möglichst (natürlich) baldige Steuersenkungen bzw. –entlastungen. Und auch meine Partei tritt nachvollziehbarer- und richtigerweise dafür ein, Arbeitskosten nicht unnötig zu erhöhen, also auch die Beitragshöhe bei Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu steigern.

Das wird aber alles nicht so aufgehen, wollen wir in Zukunft auf Pandemien oder andere (Natur-) Katastrophen auch gerüstet sein.

Wenn der Staat also notwendige Ressourcen (wir sprachen über Mundmasken und Desinfektionsmittel beispielsweise) vorhalten soll, wird das Steuergeld kosten.

Wenn Medikamente und deren Vorprodukte hier hergestellt werden sollen, wird das über die Arzneimittelpreise bei den Krankenkassen ankommen, genau wir geänderte und erweiterte (Vorhaltekosten!) DRG-Fallpauschalen. Eine Beitragserhöhung ist dann logisch.

Und die ganzen Rettungs- und Hilfsprogramme des Bundes und der Bundesländer für Wirtschaft, Kleinunternehmen, Selbstständige, Krankenhäuser, Auslandsurlauber, Grundsicherung usw. kosten Geld – Steuergeld.

Jeder wird also für sich selber entscheiden müssen:

Steuer“last“ lauthals beklagen und im Falle des Falles lautstark nach staatlicher Hilfe rufen passt ebenso wenig, wie das Fehlen einfachster Cent-Artikel im Gesundheitswesen (berechtigterweise) zu kritisieren, aber eben die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge regelmäßig in Frage zu stellen.