Hanka Kliese und Detlef Müller freuen sich über Fördermittel von knapp einer halben Million Euro für Chemnitz und den Erzgebirgskreis

Bund fördert Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung in Chemnitz und Umgebung mit knapp einer halben Million Euro

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Förderung des Bundes in Höhe von 497.622 Euro für den Verein „Chemnitzer Klosterhof e.V.“ beschlossen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Detlef Müller und die SPD-Landtagsabgeordnete Hanka Kliese freuen sich über diese hohe Förderung.  Ab dem 01.04.2018 bekommt der Verein „Chemnitzer Klosterhof e.V.“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Bundesförderung von 497.622 Euro bei einem Eigenanteil für das gesamte Projekt von nur etwas mehr als 28.620 Euro.

Das Beratungsangebot ist niedrigschwellig und unabhängig. Es soll Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen aufzeigen, wie sie eine ihren Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung ermöglichen können.

Detlef Müller dazu: „Ganz besonders freut mich, dass bei dieser Beratungsform nach dem Prinzip der „Peer Beratung“ gearbeitet werden wird. Wenn behinderte Menschen von anderen Menschen beraten werden, die ebenfalls selbst von Behinderung betroffen sind, dann bekommt diese Beratung ein ganz besonderes Gewicht. Die Beratung wird zudem frühzeitig angeboten, bevor Leistungen beantragt werden. Das ist genau der richtige Ansatz, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Auch Hanka Kliese, Sprecherin für Inklusion der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, freut sich über den Bescheid: „Das Bundesteilhabegesetz nimmt auf diese Weise konkret Gestalt für Menschen mit Behinderung in Chemnitz und dem Erzgebirgskreis an. Für leistungsberechtigte Menschen und ihre Angehörigen sind die verschiedenen Leistungen oft schwer zu überblicken. Eine unabhängige Beratung, die nicht auf Kostenersparnis, sondern auf bestmögliche Teilhabe abzielt, ist ein wichtiger Schritt.“

Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedetem Bundesteilhabegesetz wurde diese Form der Beratung überhaupt erst ermöglicht.