Gute Daseinsvorsorge auch beim Verkehr der Zukunft – Taxis schützen!

Gute Daseinsvorsorge auch beim Verkehr der Zukunft – Taxis schützen!

Bei der in dieser Legislaturperiode geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird es auch um die gesetzliche Regelung der sogenannten „neuartigen digitalen Mobilitätsdienstleister“ (prominentestes Beispiel: UBER) gehen. Zweifellos bedarf das PBefG der Modernisierung, um auf neue Entwicklungen durch die Digitalisierung und auf die Entstehung neuer, flexibler, App-gestützter Mobilitätsformen reagieren zu können. Deswegen ist klar, dass der Rechtsrahmen für die plattformbasierten Mobilitätsdienstleister in angemessener Weise geöffnet werden muss.

Dabei dürfen wir aber das Taxigewerbe nicht im Regen stehen lassen! Die Taxiunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur mobilen Daseinsvorsorge in der Stadt wie auf dem Land, garantieren faire Preise für die Fahrgäste und auskömmliche Löhne für die Taxifahrerinnen und Taxifahrer. Ich werde mich dafür einsetzen, dass dies im Grundsatz auch so bleibt.

Denn für mich gilt: Eine Öffnung des Rechtsrahmens darf nicht zu einer „Kannibalisierung“ des ÖPNV durch App-gestützte neuartige Mobilitätsformen, nicht zu mehr Autoverkehr auf den Straßen und nicht zu Lasten des Taxigewerbes als Bestandteil der mobilen Daseinsvorsorge führen. Ein Unterbietungswettbewerb zu Lasten der Taxis durch in den Innenstädten kreisende private Fahrdienste wird mit mir nicht zu machen sein. Auf dem Land aber braucht es ein stabiles, engmaschiges, zuverlässiges ÖPNV-Angebot.

(Bild: O.Horbacz from Berlin, Germany [CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons)