„Brexit“, die zweite: Kein Europa der Ausnahmen!

„Brexit“, die zweite: Kein Europa der Ausnahmen!

In der Debatte um die Forderungen Großbritanniens nach einer Reform der EU wird es jetzt konkret: EU-Ratspräsident Donald Tusk hat Premierminister David Cameron weitgehende Zugeständnisse angeboten. Diese sind unter anderem:

Um dem Wunsch Großbritanniens nach mehr nationaler Souveränität nachzukommen, wird es aus dem Integrationsziel der „ever closer union“ gewissermaßen ausgekoppelt, d.h. das Land bleibt bei allen künftigen Integrationsschritten der EU außen vor. Auch sollen EU-Gesetzentwürfe noch leichter durch die nationalen Parlamente gestoppt werden können, wenn sich mindestens 55 Prozent aller nationalen Parlamentarier gegen ein EU-Vorhaben aussprechen (sog. „Rote Karte“).

Beschlüsse der Euro-Zone dürfen einen Nicht-Euro-Staat nicht diskriminieren. Es wird aber kein Vetorecht Großbritanniens gegen Beschlüsse der Euro-Zone geben.

Im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit soll Gesetzgebung vereinfacht und die Bürokratielast der Unternehmen gesenkt werden.

Vor allem aber sollen EU-Ausländer unter bestimmten Bedingungen für eine bestimmte Zeit von Sozialleistungen im Vereinigten Königreich ausgeschlossen werden können (sog. „Notbremse“), wenn es außergewöhnliche Belastungen seiner Sozialsysteme nachweisen kann. Außerdem soll das Kindergeld für EU-Ausländer in bestimmten Fällen gekürzt werden können.

Es gibt aus meiner Sicht einige Bedenken gegen die vorliegenden Vorschläge:

Einmal bin ich der Ansicht, dass die EU kein „Europa der Ausnahmen“ sein darf. Ein Europa der verschiedenen Integrationsgeschwindigkeiten stellt die europäische Idee generell infrage und könnte andere Staaten, wie z.B. Polen oder Ungarn, zu ähnlichen Forderungen verleiten.

Die sogenannte „Rote Karte“ gibt es bereits in ganz ähnlicher Form und wurde noch kein einziges Mal eingesetzt. Es ist daher eine gefährliche Form der Augenwischerei.

Am schwersten wiegen aber die Ausnahmen vom Prinzip der Freizügigkeit: Zwar behauptet Donald Tusk, er habe bei der Erfüllung der britischen Forderungen die Grundsätze der EU geachtet. Das sei „die Linie, die er nicht überschritten habe“. Ich denke aber, dass er das sehr wohl getan hat: Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit als europäische Grundfreiheiten bilden mit die Grundfesten der EU. Diese aus innenpolitischen Gründen zugunsten Großbritanniens aufzuweichen ist brandgefährlich. Es ist zu fragen, ob hier mit den Briten tatsächlich klug verhandelt wurde.