Krankenhausreform verabschiedet – Anregungen der lokalen Krankenhäuser halfen bei Kompromissfindung

Krankenhausreform verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung“ (Krankenhausstrukturgesetz) verabschiedet. In die lange und zum Teil kontrovers geführte Debatte um das Gesetzesvorhaben hatten sich auch Krankenhäuser aus Chemnitz (Klinikum Chemnitz und Bethanien-Krankenhaus) und Zwickau (Heinrich-Braun-Klinikum) eingebracht. „Das deutliche Feedback auch unserer Kliniken aus der Region hat zu einer guten Kompromissfindung im Gesetzgebungsverfahren beigetragen. Die persönlichen Gespräche mit den Verantwortlichen der Chemnitzer und Zwickauer Krankenhäuser waren bei der Rückkopplung des Gesetzes nach Berlin enorm wichtig und sehr hilfreich.“ erklärt der Chemnitzer Bundestagsabgeordnete Detlef Müller.

In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 02.10.2015 konnten sich die Beteiligten schließlich auf eine Vielzahl von Veränderungen einigen. Die Änderungen betreffen vor allem die ambulante Notfallversorgung und den Pflegebereich. Der aktuelle Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro bleibt erhalten und wird ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Diese Mittel sollen den Krankenhäusern als Anreiz dienen, eine angemessene Pflegeausstattung und entsprechendes Pflegepersonal vorzuhalten. Besondere Kritik übten die Krankenhäuser an der Differenz zwischen den realen Kosten einer ambulanten Notfallbehandlung und der bisherigen zu geringen Pauschalvergütung. Durch ein Bündel an unterschiedlichen Maßnahmen soll die Bezahlung ambulanter Notfälle verbessert werden.

„Die vorliegende Krankenhausreform ist sehr umfassend ausgefallen und war auch dringend nötig. Dabei war uns als SPD-Fraktion besonders der Ausbau des Pflegepersonals und die Sicherung der Qualität von Leistungen in den Krankenhäusern wichtig. Sie führt weiterhin zu einer Verbesserung der Versorgung von allen Patientinnen und Patienten.“ resümiert Detlef Müller.

Krankenhausreform verabschiedet – Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.