Keine Maut gegen europäisches Recht!

Keine Maut gegen europäisches Recht!

Als der Bundestag im Frühjahr 2015 über die PWK-Maut abstimmte, habe ich mich der Stimme enthalten. Aus ebenjenem Grund, der am 29.9.2016 zu einer Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geführt hat: Die Maut in ihrer jetzigen Form widerspricht geltendem EU-Recht. In den Regelungen hat die Kommission eine zweifache Diskriminierung von nichtdeutschen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gefunden: Während die für ausländische Fahrer vorgesehenen Kurzzeitvignetten unverhältnismäßig teuer sind, werden die deutschen Fahrzeughalter durch den Abzug der KfZ-Steuer von der Maut faktisch befreit. Angesichts dieser offensichtlichen Verstöße gegen EU-Recht war ein Verfahren gegen Deutschland höchst absehbar. Das macht es aber nur umso ärgerlicher. „Sehenden Auges“ eine Maut einzuführen, deren Regelungen nicht im Einklang mit europäischem Recht stehen, war und ist keine verkehrspolitische Gestaltungsoption. Das eingeleitete Verfahren bestätigt jetzt lediglich, was 2015 schon erkannt werden konnte, nämlich dass die Maut in ihrer aktuellen Form nicht umgesetzt werden kann.

Bildnachweis: (c) Kolossos / https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Borna-Viadukt-Tunel2.jpg